Die PTI – eine Erfolgsgeschichte
Die wiederkehrende Untersuchung der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge (Periodical Technical Inspection – PTI) ist seit Jahrzehnten weltweit als wichtiger und integraler Bestandteil der Umweltverträglichkeit und Straßenverkehrssicherheit anerkannt. 1977 wurde aus den bereits erprobten Standards in den einzelnen EU- Mitgliedstaaten die Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die technische Überwachung entwickelt, die (Mindest-)Standards für die PTI vorgibt. 1997 folgte dann – vor dem Hintergrund der erfolgreichen Anwendung der mehrfach fortgeschriebenen EU-PTI-Richtlinie (aktuell: 2014/45/EU) – die Verabschiedung des UNECE-Übereinkommens über einheitliche Bedingungen für periodisch-technische Inspektionen und die gegenseitige Anerkennung der Untersuchungsergebnisse. Damit wurde der Grundstein gelegt, die PTI auch über den EU-Rahmen hinaus auf harmonisierter Grundlage weiterzuentwickeln.
So wie bei Homologationsvorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugteile die führende Rolle der UNECE (Abkommen von 1958) unbestritten ist, so wird die EU auf absehbare Zeit Vorreiter bei der Weiterentwicklung der PTI sein. Eine wichtige Funktion im Prozess um die weitere inhaltliche Ausgestaltung des Regelwerks kommt dabei dem internationalen PTI-Gremium CITA zu.
Die Anpassung der PTI-Vorschriften, wie sie in der aktuell umzusetzenden EU-Richtlinie verankert sind, umfasst schwerpunktmäßig Neuerungen beim Qualitätsmanagement. So ist in jedem EU-Land nach dem Vorbild von Deutschland eine zentrale Aufsichtsstelle für Qualität in der Fahrzeugüberwachung einzurichten. Auch der Einsatz intelligenter Fahrerassistenzsysteme, die Zunahme elektronischer Bauteile und die Verbindung der Fahrzeuge mit dem Internet bei weiter steigenden Umweltauflagen wirken sich auf die zukünftigen Inhalte der PTI aus. Explizit aufgeführt ist zum Beispiel die Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstelle – in Deutschland ist dies schon seit 2015 in Form des HU-Adapters Standard bei der Hauptuntersuchung.
Vorrangiges Ziel sollte es nun sein, die aktuell noch divergierenden Ansätze von EU und UNECE in möglichst kurzer Zeit anzugleichen, wobei dem allgemeinen Fortschritt bei der Fahrzeug- und Prüftechnik Rechnung zu tragen ist. Dem weltweiten Anliegen nach noch mehr Verkehrssicherheit kann dabei am ehesten auch über eine weitere Fortschreibung des UNECE-Abkommens von 1997 entsprochen werden.